Sortenfinder
 

viterra® Zwischenfrucht-Mischung

RÜBENGARE

...die vielseitige Rübenmischung

Vorteile:

  • Keine Vermehrung von Rübenzystennematoden
  • Rote Gebiete: auch für Standorte mit niedriger Stickstoffverfügbarkeit passend
  • Intensive Durchwurzelung des Oberbodens durch sich ergänzende Wurzelformen von Tief-, Flach-und Herzwurzlern
  • Liefert leicht verdauliches organisches Material zur Aktivierung und Stärkung des Bodenlebens
  • Friert sicher ab und schützt mit den abgestorbenen Pflanzenteilen über Winter vor Wind- und Wasser-Erosion
  • Schafft optimale Bedingungen für Zuckerrüben-Mulchsaat

Mischungszusammensetzung:

Samen-% : 49 % Phacelia ANGELIA
14 % Rauhafer PRATEX
14 % Alexandriner Klee OTTO
13 % Gelbsenf VERDI
8 % Sommerwicke NEON
2 % Sommerfuttererbse RUBIN
Kruziferenfrei : nein
Leguminosenfrei : nein
Gräserfrei : nein
Winterhart : nein

Fruchtfolgeeignung:

Mais+
Getreide+
Raps
Zuckerrüben++
Kartoffeln
Intensivkulturen
Leguminosen
+ geeignet / ++ besonders empfohlen

Nutzung:

  • Keine Vermehrung von Rübenzysten-Nematoden
  • Gründüngung
  • Humusaufbau
  • Erosionsschutz
  • Stickstoffanreicherung
  • Mulchsaat

Agronomische Merkmale:

Unkrautunterdrückung: 7
Erosionsschutz: 7
Humusaufbau: 8
Kälte- und Frostresistenz: 2
Trockentoleranz: 7
schlecht / früh / kurz / gering
gut / spät / lang / hoch
Maximale Durchwurzelungstiefe120 cm

Anbauempfehlungen:

Empfohlene Aussaatstärke 30 kg/ha
Saattiefe 1 - 2 cm
Aussaatperiode Juli bis Ende August
Düngung Aufgrund des hohen Leguminosengehalts ist eine Düngung nicht nötig
Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 24 Samen-%, 66 Gewichts-%
N-Gewinn für Ihre Fruchtfolge: ca. 40 - 75 kg/ha
Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
Aussaatverfahren Drillsaat wird empfohlen

AUM-Maßnahmen:

Baden-Württemberg

BereichMaßnahme
Bereich:
E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
Maßnahme:
FAKT E1.2 Begrünungsmischung im Acker-/Gartenbau
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.

Stand: 23.12.2022 09:36:12 // 11.00