viterra® Zwischenfrucht-Mischung
BIENE
... einjährige Honigbrache ohne Kruziferen
Vorteile:
- Top-Empfehlung als Brache mit Honigpflanzen für die Schaffung ökologischer Vorrangflächen (Greening)
- Nutzung von brachliegendem Land mit Honigpflanzen
- Kruziferenfreie Mischung aus elf Komponenten
- Blühmischung mit langer Blühphase für hohe Biodiversität und positivem Imagewert für die Landwirtschaft
- Durchwurzelt unterschiedliche Bodenhorizonte und wirkt stabilisierend auf das Bodengefüge
- Gräserfrei zur problemlosen Auflaufbekämpfung in Folgekultur
- Frei von Buchweizen
- Tipp: Förderung über Eco-Scheme 1b in Sachsen-Anhalt bei Aussaat bis zum 15. Mai
Mischungszusammensetzung:
Samen-% : |
31 % Alexandriner Klee OTTO 28 % Persischer Klee FELIX 18 % Phacelia ANGELIA 9 % Dill 6 % Luzerne 3 % Serradella 2 % Sommerwicke |
Kruziferenfrei : | ja |
Leguminosenfrei : | nein |
Gräserfrei : | ja |
Winterhart : | nein |
Fruchtfolgeeignung:
Mais | ++ |
Getreide | + |
Raps | ++ |
Zuckerrüben | + |
Kartoffeln | |
Intensivkulturen | |
Leguminosen | |
+ geeignet / ++ besonders empfohlen |
Nutzung:
- Gründüngung
- Humusaufbau
- Erosionsschutz
- Stickstoffanreicherung
- Blühfläche
- Wildacker
Agronomische Merkmale:
Unkrautunterdrückung: | 6 |
Erosionsschutz: | 7 |
Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: | 5 |
Humusaufbau: | 7 |
Kälte- und Frostresistenz: | 2 |
Trockentoleranz: | 6 |
Wurzeltyp | Büschelwurzel + Pfahlwurzel |
Maximale Durchwurzelungstiefe | 160 cm |
Anbauempfehlungen:
Empfohlene Aussaatstärke | 25 kg/ha |
Saattiefe | 2 - 3 cm |
Aussaatperiode | Anfang März bis Mitte August (Aussaat nach AUM Vorgaben beachten) |
Düngung |
Keine Düngung notwendig. Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 71 Samen-%, 84 Gewichts-% |
Pflanzenschutz | Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig |
Aussaatverfahren | Drillsaat für gleichmäßigen Feldaufgang wird empfohlen |
AUM-Maßnahmen:
Niedersachsen + Bremen
Baden-Württemberg
Sachsen-Anhalt
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Stand: 28.03.2023 13:36:06 // 30.00