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viterra® Zwischenfrucht-Mischung

HOCHWILD

... zweijährige Wildmischung ohne Kruziferen

Vorteile:

  • Getestet im Hegelehrrevier des LJV Schleswig-Holstein
  • Passend für Wildacker auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden
  • Bestand mit wiederaustreibenden Kleearten kann geschröpft werden, um Verunkrautung mit Ampfer zu verhindern
  • Exzellente Wildäsung mit schmackhaften Proteinpflanzen
  • Robuste und winterharte Sorten sorgen für einen langanhaltenden Bestand
  • Die nektar- und pollenreichen Arten nähren Insekten und nützen so der gesamten Flora und Fauna
  • Anbautipp: Wenn die Samen mit Hand ausgestreut werden, kann z.B. Sand zugemischt werden, um eine Entmischung zu verhindern.

Mischungszusammensetzung:

Gew.-% : 37 % Blaue Süßlupine
31 % Winterfuttererbse
8 % Inkarnatklee
7 % Michelis Klee
6 % Rotklee
6 % Alexandriner Klee
5 % Luzerne
Kruziferenfrei : ja
Leguminosenfrei : nein
Gräserfrei : ja
Winterhart : ja

Fruchtfolgeeignung:

Mais++
Getreide++
Raps++
Zuckerrüben
Kartoffeln
Intensivkulturen
Leguminosen
+ geeignet / ++ besonders empfohlen

Nutzung:

  • Gründüngung
  • Humusaufbau
  • Erosionsschutz
  • Stickstoffanreicherung
  • Mulchsaat
  • Blühfläche
  • Wildacker

Agronomische Merkmale:

Unkrautunterdrückung: 6
Erosionsschutz: 6
Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: 5
Humusaufbau: 6
Kälte- und Frostresistenz: 7
Trockentoleranz: 5
schlecht / früh / kurz / gering
gut / spät / lang / hoch
WurzeltypBüschelwurzel + Pfahlwurzel
Maximale Durchwurzelungstiefe250 cm

Anbauempfehlungen:

Empfohlene Aussaatstärke 25 kg/ha
Saattiefe 2 cm
Aussaatperiode März bis Ende Juli
Düngung Keine Düngung nötig.
Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 100%
Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
Aussaatverfahren Drillsaat wird empfohlen

AUM-Maßnahmen:

Baden-Württemberg

BereichMaßnahme
Bereich:
E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
Maßnahme:
FAKT E1.2 Begrünungsmischung im Acker-/Gartenbau
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.

Stand: 04.01.2023 16:31:27 // 8.00