Sortenfinder
 

Zwischenfrüchte bei frühen Aussaatterminen

Nach der GPS-Ernte und dem Gerstedreschen ist Zeit für eine frühe Bestellung der Zwischenfrüchte. Die Bedingungen für die Aussaat sind momentan aufgrund der aufgewärmten Böden und der Feuchtigkeit in den Oberböden durchaus gut. Welche Zwischenfrüchte passen zu den frühen Aussaatterminen?

Bodenfruchtbarkeitsmischungen mit Leguminosen

Leguminosen sind wärmeliebend. Je mehr Vegetationszeit bis zum Winter zur Verfügung steht, desto mehr Nutzen bringen sie. Die kreuzblütlerfreie Zwischenfruchtmischung viterra® BODENGARE hat einen Leguminosenanteil der Samen von 74 % und profitiert daher von frühen Saatterminen ab Mitte Juni bis spätestens Mitte August. Neben der Stickstofffixierung durch die Knöllchenbakterien haben die Leguminosen einen zweiten großen Vorteil: Sie bringen viel Struktur in den Boden. Die blaue Lupine ILDIGO und die Ackerbohne AVALON haben die kräftigsten Pfahlwurzeln und erschließen damit den Unterboden. Die kleinkörnigen Leguminosen wie Perserklee erzeugen ebenso wie Phacelia ein Wurzelgeflecht im Oberboden. Zusammen mit einem aktiveren Bodenleben führt die intensive Durchwurzelung zur Bildung eines stabilen Krümelgefüges (Lebendverbauung). So wird der Boden zum einen robuster gegenüber Verschlämmung bei Starkniederschlägen und zum anderen hat er eine längere Wassernachlieferung bei Trockenphasen.

Zweitfrüchte – Nutzung im Anbaujahr

Bestände zur Herbstnutzung können so bald wie möglich nach dem Räumen der Vorfrucht bestellt werden, jeder Tag bringt mehr Zuwachs. Die Gräsermischung viterra® SOMMERFUTTER A2 und die Kleegrasmischung viterra® SOMMERFUTTER ermöglichen bei einer Aussaat bis Ende Juli noch einen Futterschnitt im Oktober. Eine GPS-Nutzung vor Winter ist mit der Sommergetreide-Mischung viterra® GRANOPUR oder in der Variante mit Sommerfuttererbse als viterra® GRANOLEG möglich. Eine Alternative ist die Reinsaat des Rauhafers PRATEX (Saatstärke 80-100 Körner/m²). Dabei werden je nach zur Verfügung stehender Vegetationszeit 5-7 to TM erreicht (TS-Gehalt ca. 32%). Für einige Betriebe ist interessant, dass beim Zweitfruchtanbau eine höhere Menge von Wirtschaftsdüngern ausgebracht werden darf. Hierzu können die Vorgaben der jeweiligen Länderbehörden beachtet werden.