Bearbeitung von Zwischenfrüchten im Frühjahr - Teil 1
Seit dem 15. Februar dürfen Sie die Zwischenfrüchte auf Greeningflächen in den Boden einarbeiten. Der Zeitpunkt zur Bearbeitung der Zwischenfrucht sollte jedoch nach dem Bodenzustand gewählt werden, nicht nach dem Kalender.
Durch eine termingerechte und sorgfältige Aussaat haben sich im Herbst gute Zwischenfruchtbestände entwickelt. Unkräuter wurden gut unterdrückt und die Bodenstruktur verbessert. Bei der Einarbeitung von Zwischenfrüchten nach Winter ist entscheidend, dass die gute Bodenstruktur nicht wieder zunichte gemacht wird. Hierzu ist auf eine gute Befahrbarkeit der Böden zum Zeitpunkt der Bearbeitung zu achten, diese ist bei ausreichend tief gefrorenen oder ausreichend abgetrockneten Böden gegeben. Schadverdichtungen sind in jedem Fall zu vermeiden.
Vielerorts haben die frostigen Temperaturen in diesem Winter die Zwischenfrüchte vollständig abfrieren lassen. Lediglich Pflanzen, die sich vor Winter nicht ausreichend stark entwickelt haben, standen geschützter in den Beständen und sind unter Umständen noch grün. Vereinzelt auftretend werden diese im Zuge der Bodenbearbeitung ausreichend bekämpft. Bei überdurchschnittlichem Vorkommen können diese mit einem Herbizid bekämpft werden.
Gut abgefrorene Bestände sollten auch vor dem Hintergrund des Erosionsschutzes möglichst lange unberührt bleiben. Gerade auf hängigen Flächen sollte die Einarbeitung so flach erfolgen, dass ausreichend Mulchmaterial die obere Bodenschicht zum Schutz vor Erosion stabilisiert.
Führen Sie die Bodenbearbeitung bedacht und sorgfältig durch, um die Vorzüge der Zwischenfrüchte möglichst nachhaltig zu nutzen.
Daniel Dabbelt, P. H. Petersen Saatzucht Lundsgaard GmbH // 16.02.2017