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viterra® Zwischenfrucht-Mischung

RAPS

... frostempfindliche Mischung ohne Kruziferen

Vorteile:

  • Anspruchslose Mischung, keine Verwandtschaft zu Hauptkulturen (Fruchtartenwechsel): ideal für Fruchtfolgen mit Getreide und Raps
  • Intensive Durchwurzelung verbessert die Struktur und fördert den Luftaustausch im Boden
  • Phacelia- und Leinblüten bieten Tracht für Bienen und andere Insekten
  • Sicher abfrierende Komponenten ermöglichen störungsfreie Aussaat der Folgekultur

Mischungszusammensetzung:

Samen-% : 44 % Phacelia ANGELIA
28 % Öllein ZOLTAN
13 % Michelis Klee
9 % Alexandriner Klee OTTO
6 % Persischer Klee FELIX
Kruziferenfrei : ja
Leguminosenfrei : nein
Gräserfrei : ja
Winterhart : nein

Fruchtfolgeeignung:

Mais +
Getreide ++
Raps ++
Zuckerrüben +
Kartoffeln
Intensivkulturen
Leguminosen
+ geeignet / ++ besonders empfohlen

Nutzung:

  • Gründüngung
  • Humusaufbau
  • Erosionsschutz
  • Stickstoffanreicherung
  • Mulchsaat

Agronomische Merkmale:

Unkrautunterdrückung: 7
Erosionsschutz: 6
Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: 3
Humusaufbau: 7
Kälte- und Frostresistenz: 2
Trockentoleranz: 8
schlecht / früh / kurz / gering
gut / spät / lang / hoch
Wurzeltyp Büschelwurzel + Pfahlwurzel
Maximale Durchwurzelungstiefe 80 cm

Anbauempfehlungen:

Empfohlene Aussaatstärke 15 kg/ha
Saattiefe 1 - 2 cm
Aussaatperiode Anfang Juli bis Ende August - Standort berücksichtigen!
Düngung Düngung: aufgrund des moderaten Leguminosengehalts N-flexibel
Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 24 Samen-%, 12 Gewichts-%
N-Gewinn für Ihre Fruchtfolge: ca. 20 - 35 kg/ha
Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
Aussaatverfahren Drillsaat für gleichmäßigen Feldaufgang wird empfohlen

AUM-Maßnahmen:

Baden-Württemberg

Bereich Maßnahme
Bereich:
E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
Maßnahme:
FAKT E1.2 Begrünungsmischung im Acker-/Gartenbau
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.

Stand: 02.01.2025 20:35:52 // 19.00