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viterra® Zwischenfrucht-Mischung

HORRIDO

… zweijährige Wildackermischung

Vorteile:

  • Getestet im Hegelehrrevier des LJV Schleswig-Holstein
  • Für alle heimischen Wildarten geeignet
  • Blüten sind Anziehungspunkt für zahlreiche Insekten
  • Auch für Wildäcker auf landwirtschaftlichen Flächen
  • Winterharte Komponenten bieten auch im Winter und bei Frost Äsung und Deckung
  • Anbautipp: Teile der Fläche mit doppeltem Getreideabstand säen, um attraktive Freiräume für Fasane und Rebhühner zu schaffen.

Mischungszusammensetzung:

Gew.-% : 27 % Waldstaudenroggen JOHAN
25 % Buchweizen
10 % Rauhafer PRATEX
6 % Serradella
6 % Sonnenblume
4 % Winterwicke BELLA
3 % Alexandriner Klee
3 % Winterfutterraps
3 % Wilde Malve
2.5 % Persischer Klee FELIX
2 % Rotklee
2 % Luzerne
2 % Öllein ZO
Kruziferenfrei : nein
Leguminosenfrei : nein
Winterhart : ja

Fruchtfolgeeignung:

Raps
Zuckerrüben
Kartoffeln
Intensivkulturen
Leguminosen
Mais +
Getreide +
+ geeignet / ++ besonders empfohlen

Nutzung:

  • Gründüngung
  • Humusaufbau
  • Erosionsschutz
  • Stickstoffanreicherung
  • Mulchsaat
  • Blühfläche
  • Wildacker

Agronomische Merkmale:

Unkrautunterdrückung: 6
Erosionsschutz: 8
Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: 6
Humusaufbau: 7
Kälte- und Frostresistenz: 8
Trockentoleranz: 6
schlecht / früh / kurz / gering
gut / spät / lang / hoch
Wurzeltyp Büschelwurzel + Pfahlwurzel
Maximale Durchwurzelungstiefe 160 cm

Anbauempfehlungen:

Empfohlene Aussaatstärke 25 - 30 kg/ha
Saattiefe 1 - 2 cm
Aussaatperiode März bis Ende Juli - Standort berücksichtigen!
Düngung Keine Düngung erforderlich
Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 52 Samen-%, 20 Gewichts-%
Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
Aussaatverfahren Drillsaaten sichern hohe Feldaufgänge

AUM-Maßnahmen:

Baden-Württemberg

Bereich Maßnahme
Bereich:
E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
Maßnahme:
FAKT E1.2 Begrünungsmischung im Acker-/Gartenbau
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.

Stand: 03.01.2025 09:11:45 // 21.00