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viterra® Zwischenfrucht-Mischung

MAIS N-PLUS

Booster für Bodenstruktur und Nährstoffe

Vorteile:

  • Mobilisierung von zusätzlichem Stickstoff durch hochwertige Leguminosen
  • Optimale Kombination unterschiedlicher Wurzeltypen für intensive Durchwurzelung des
  • Bodens auch in tieferen Bodenschichten
  • Gute Bodendeckung und Beschattung zur Förderung der Bodengare und zum Schutz der Bodenfauna
  • Nicht winterhart: Maisaussaat im Frühjahr mit Minimalbodenbearbeitung möglich

Mischungszusammensetzung:

Samen-% : 30 % Phacelia ANGELIA
19 % Alexandriner Klee OTTO
13 % Ölrettich INFORMER
12 % Öllein JULIET
9 % Rauhafer PRATEX
7 % Sommerwicke
6 % Sorghum
3 % Sommerfuttererbse
Kruziferenfrei : nein
Leguminosenfrei : nein
Gräserfrei : nein
Winterhart : nein

Fruchtfolgeeignung:

Mais ++
Getreide +
Raps
Zuckerrüben
Kartoffeln
Intensivkulturen
Leguminosen
+ geeignet / ++ besonders empfohlen

Nutzung:

  • Gründüngung
  • Humusaufbau
  • Wasserschutz / Stickstoffkonservierung
  • Erosionsschutz
  • Stickstoffanreicherung
  • Mulchsaat
  • Blühfläche
  • Wildacker

Agronomische Merkmale:

Unkrautunterdrückung: 8
Erosionsschutz: 7
Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: 8
Humusaufbau: 8
Kälte- und Frostresistenz: 5
Trockentoleranz: 6
schlecht / früh / kurz / gering
gut / spät / lang / hoch
Wurzeltyp Büschelwurzel + Pfahlwurzel
Maximale Durchwurzelungstiefe 180 cm

Anbauempfehlungen:

Empfohlene Aussaatstärke 30-35 kg/ha
Saattiefe 1-3 cm
Aussaatperiode Mitte Juli bis Ende August
Düngung Aufgrund des hohen Leguminosengehalts ist eine Düngung nicht
nötig
Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 27 Samen-%, 667
Gewichts-%
N-Gewinn für Ihre Fruchtfolge: ca. 35 - 60 kg/ha
Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
Aussaatverfahren Drillsaat wird empfhohlen

AUM-Maßnahmen:

Baden-Württemberg

Bereich Maßnahme
Bereich:
E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
Maßnahme:
FAKT E1.2 Begrünungsmischung im Acker-/Gartenbau
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.

Stand: 02.01.2025 20:16:07 // 5.00