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viterra® Zwischenfrucht-Mischung

UNIVERSAL

… kruziferenfrei und trockentolerant

Vorteile:

  • Optimal in Rapsfruchtfolgen einsetzbar, unterbricht Krankheitszyklen und trägt damit zu gesundem Rapsanbau bei
  • Durch die trockenstresstoleranten Einzelkomponenten Phacelia ANGELIA und Rauhafer PRATEX universell nutzbar
  • Schnelle Beschattung erhält die Bodengare und sorgt für gute Unkrautunterdrückung
  • Phacelia- und Kleeblüten ziehen zahlreiche Insekten an
  • Geeignet für: GLÖZ 5, GLÖZ 6, GLÖZ 7

Mischungszusammensetzung:

Samen-% : 45 % Phacelia ANGELIA
28 % Rauhafer PRATEX
15 % Michelis Klee
7 % Alexandriner Klee OTTO
5 % Persischer Klee FELIX
Kruziferenfrei : ja
Leguminosenfrei : nein
Gräserfrei : ja
Winterhart : nein

Fruchtfolgeeignung:

Mais +
Getreide +
Raps ++
Zuckerrüben +
Kartoffeln
Intensivkulturen
Leguminosen
+ geeignet / ++ besonders empfohlen

Nutzung:

  • Gründüngung
  • Humusaufbau
  • Erosionsschutz
  • Stickstoffanreicherung
  • Mulchsaat

Agronomische Merkmale:

Unkrautunterdrückung: 7
Erosionsschutz: 7
Wasserschutz / Stickstoffkonservierung: 5
Humusaufbau: 5
Kälte- und Frostresistenz: 2
Trockentoleranz: 8
schlecht / früh / kurz / gering
gut / spät / lang / hoch
Wurzeltyp Büschelwurzel
Maximale Durchwurzelungstiefe 80 cm

Anbauempfehlungen:

Empfohlene Aussaatstärke 25 kg/ha
Saattiefe 1 - 2 cm
Aussaatperiode Anfang Juli bis Anfang September - Standort berücksichtigen!
Düngung Düngung: N-Flexibel aufgrund des moderaten Leguminosengehalts
Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 27 Samen-%, 5 Gewichts-%
N-Gewinn für Ihre Fruchtfolge: ca. 30 - 55 kg/ha
Pflanzenschutz Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
Aussaatverfahren Drillsaat für gleichmäßigen Feldaufgang wird empfohlen

AUM-Maßnahmen:

Baden-Württemberg

Bereich Maßnahme
Bereich:
E Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer/biotechnischer Maßnahmen
Maßnahme:
FAKT E1.2 Begrünungsmischung im Acker-/Gartenbau
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.

Stand: 24.01.2025 13:49:57 // 21.00