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Freigabe von ÖVF-Zwischenfruchtflächen

BMEL kündigt die Freigabe von ÖVF-Zwischenfruchtflächen zur Futternutzung an.

viterra® LUNDSGAARDER GEMENGE

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kündigt an, die bisherigen Regelungen für ÖVF-Zwischenfrüchte zu ändern, sodass diese zur Futternutzung freigegeben werden.

Mit der geplanten Regeländerung kann nach Ablauf von 8 Wochen nach Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht eines Betriebes die Zwischenfrucht zur Futternutzung herangezogen werden.

Wichtig:

  • Endgültige Regelungen auf Länderebene beachten
  • Nur auf Antrag bei den zuständigen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer möglich
  • Ausschließlich zur Futternutzung, keine Verwendung für Biogas
  • ÖVF - Zwischenfruchtflächen können auch benachbarten Landwirten zur Verfügung gestellt werden
  • Frühe Aussaat anstreben, da der letzte Aussaattermin zählt (Belege bereit halten)

Reagieren Sie mit unseren greeningfähigen Futter-Mischungen viterra® LUNDSGAARDER GEMENGE und viterra® FUTTER und schließen Sie vorhandene Futterlücken. Unsere Mischungen liefern stabile Erträge für die Futternutzung. Die organische Substanz aus Wurzeln und Stoppeln verbessert die Humusbilanz und sorgt für einen hohen Vorfruchtwert.