Zum Jahreswechsel 2022/23 treten die neuen Beschlüsse zur Gemeinsamen Agrarpolitik der EU in Kraft und damit ändern sich auch die Vorgaben für den Zwischenfruchtanbau. Weiterhin bleiben Zwischenfrüchte ein wichtiges Betriebsmittel, die strategisch und zielgerichtet eingesetzt auch weiterhin viele Möglichkeiten bieten, die Erfüllung rechtlicher Vorgaben mit pflanzenbaulichen Vorteilen zu verknüpfen. Zahlreiche überzeugende Argumente und eine Übersicht über unsere Zwischenfruchtmischungen für 2023 finden Sie im neuen viterra®-Katalog.