Der Bundesrat hat am 18. September 2020 erlaubt, dass Zwischenfrüchte oder Untersaaten, die als Ökologische Vorrangfläche ausgewiesen sind, zur Futternutzung freigegeben werden können. Die Ausnahmeregelung soll die trockenheitsbedingte Futterknappheit entschärfen.
In mehreren Bundesländern haben die Behörden inzwischen davon Gebrauch gemacht, darunter Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Rheinland-Pfalz.
In der Regel müssen die Landwirte eine Anzeige für die Futternutzung einreichen; die übrigen Greening-Regelungen, wie das PSM-Verzicht und das Umbruchverbot bleiben bestehen. Hier gelten die spezifischen Regelungen der zuständigen Behörden.